AGB im Limousinenservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Um Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir Sie, sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durchzulesen!


Für Ihre Unterlagen können Sie sich unsere AGBs hier herunterladen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1. Geltungsbereich


Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Lischka Limos & Co. KG erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietomnibusverkehr, Mietwagenverkehr, Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen, die Veranstaltungsorganisation, das Travelmanagement und der Arbeitnehmerüberlassung. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Inanspruchnahme der Leistung gelten die Bedingungen als verbindlich angenommen. Abweichungen sind immer nur durch schriftliche Bestätigung seitens der Firma Lischka Limos & Co. KG wirksam. Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB der Firma Lischka Limos & Co. KG in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben. Bei Leistungen, die über Partneragenturen ausgeführt werden, gelten die AGBs des jeweiligen Dienstleisters.


§ 2. Vertragsabschluss


Durch die Anmeldung bietet der Kunde der Firma Lischka Limos & Co. KG den verbindlichen Abschluss eines Beförderungsvertrages an. Der Vertrag kommt auf Grundlage der folgenden Beförderungsbedingungen mit der schriftlichen Annahme durch die Firma Lischka Limos & Co. KG zustande. Weicht der Inhalt der Beförderungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Firma Lischka Limos & Co. KG vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen gegenüber der Firma Lischka Limos & Co. KG die Annahme erklärt. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er von der Firma Lischka Limos & Co. KG schriftlich oder telefonisch bestätigt wird. Tarifliste und Leistungsbestätigung/Fahrauftrag sind Bestandteil der Vertragsbedingungen. des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber uns sämtliche zur Durchführung des Auftrags relevanten Faktoren, wie z.B. Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, gewünschtes Fahrzeug, Anzahl der Gepäckstücke, mitzuteilen. Informationen und Daten müssen der Firma Lischka Limos & Co. KG innerhalb einer zumutbaren Zeit und in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen. Die Firma Lischka Limos & Co. KG ist nicht verpflichtet, die ihr übermittelten Daten oder Unterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen. Ist eine Fahrzeugkategorie zugesagt worden, so ist die Firma Lischka Limos berechtigt, aus betrieblichen Gründen, ggf. das Fahrzeug gegen ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen.


§ 3. Preise


Es gilt die jeweils gültige Preisliste, bzw. der geschlossene Vertrag.


§ 4. Tarife


Der Transfer/City-Tarif gilt nur innerhalb des Stadtgebietes von Stuttgart.


§ 5. Zusätzliche Kosten


Telefongebühren, Parkgebühren, Straßen-/Fährgebühren, Hotel, Verpflegung des Fahrers und Eintritte werden gesondert berechnet. Beschmutzt einer der Limousinenbenutzer das Fahrzeug übermäßig, so hat er die Kosten der Reinigung zu tragen.


§ 6. Vergütung


Die Chauffeuranmietung, sowie die Anmietung des Fahrzeuges mit Chauffeur beginnt und endet am Firmensitz. Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich somit bei eintägigen Beförderungen auf die Dauer des gewünschten Chauffeureinsatzes vom Verlassen des Firmensitzes bis zur Rückkehr. Bei mehrtägigen Reisen sind die Kosten für Übernachtung in einem Mittelklassehotel zu übernehmen. Die Arbeitszeit wird am zweiten Tag ab Arbeitsbeginn jedoch spätestens ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Es gilt die am Tag der Fahrt jeweils gültige Preisliste. Die Rückfahrtsregelung entspricht der eintägigen Reise. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüberhinausgehende Zeit werden die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.


§ 7. Zahlungsbedingungen


Die Preise verstehen sich als Nettopreise, auf die noch die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Vor Antritt der Fahrt kann bis zu 50% des Gesamtfahrtpreises als Anzahlung im Voraus verlangt werden. Die Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Die Zahlung per Scheck gilt als Zahlung erfüllungshalber. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung von Lischka Limos & Co. KG an. Im Falle des Zahlungsverzuges werden dem Kunden Zinsen i. H. v. 5 % über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei Bezahlung mit Kreditkarte erheben wir eine Gebühr von 4 % des Rechnungsendbetrages.


§ 8. Stornierung


Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, bzw. bei fernmündlicher Nachricht schriftlich bestätigt wurden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, berechnet die Firma Lischka Limos & Co. KG für Stornierungen bis 48 Stunden vor vertraglich bestimmtem Antritt der Fahrt 25 % der voraussichtlichen, bzw. vereinbarten Kosten. Danach bis 24 Stunden vor Fahrtantritt werden 50 %, bei kürzeren Stornierungen werden 100 % der voraussichtlichen, bzw. vereinbarten Kosten als Aufwendungsersatz zur Zahlung fällig. Nicht in der Tarifliste enthaltene Sonderaufwendungen berechnet die Firma Lischka Limos & Co. KG unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei Lischka Limos & Co. KG an.
Bei Buchungen von Reisebussen gelten gesonderte Stornobedingungen.


§ 9. Verzögerungen


Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden der Firma Lischka Limos & Co. KG oder eines Chauffeurs. Grundlage für eine sichere Ausführung des Auftrags ist die Reservierung und pünktliche Abfahrt. Bei ungenauen Bestellungen oder verspäteten Abfahrten übernimmt die Firma Lischka Limos & Co. KG keine Verantwortung für eine unpünktliche Ankunft am Zielort. Die Firma Lischka Limos & Co. KG ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen nicht hätte abwenden können. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Diese werden dann, sofern die Umbuchung möglich ist, schriftlich von uns bestätigt. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung, jedoch nicht die Entgeltpflicht des Kunden für die gebuchte Leistung.
Transferverzögerungen: Bei Flug- oder Zugverspätungen von mehr als 1,5 Stunden besteht kein Anrecht auf die gebuchte Beförderungsleistung und wird wie eine Stornierung angesehen. Selbstverständlich wird die Firma Lischka Limos & Co. KG immer versuchen, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Die Mehrkosten trägt der Kunde.


§ 10. Beförderung


Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen der Firma Lischka Limos & Co. KG oder des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist die Firma Lischka Limos & Co. KG, bzw. der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet die Firma Lischka Limos & Co. KG den vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen. Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die StVO, insbesondere die Anschnallpflicht. In den Fahrzeugen ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen ist nur in Rücksprache mit dem Chauffeur gestattet, Getränke dürfen jederzeit mit in die Fahrzeuge genommen werden. Hierbei ist § 4 zu beachten.
Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren ist in der Buchungsanfrage mit anzugeben. Die Festpreise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke auf dem direkten Weg von A nach B. Der Preis schließt einen Koffer und ein Handgepäck pro erwachsene Person ein, Übergepäck ist bei Buchung mit anzumelden. Bei nicht angemeldetem Übergepäck ist eine Beförderung des Übergepäcks nicht verpflichtend. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Voranmeldung gestattet und kann zu einer Erhöhung des Fahrpreises führen.


§ 11. Rücktritt


Die Firma Lischka Limos & Co. KG ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt oder bei groß ungebührlichem Verhalten der Fahrgäste. Der Beförderungsvertrag ist nichtig, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt, oder wenn hinsichtlich seines Vermögens der Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt wird. Bei schwieriger Wetterlage entscheidet die Firma Lischka Limos & Co. KG über die Durchführung der Fahrt. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, welche die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen (z.B. technische Pannen, witterungsbedingte Umstände, Stromausfall, behördliche Auflagen, Straßensperrungen, Verkehrsbehinderungen), auch wenn diese bei Subunternehmern, Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten, hat die Firma Lischka Limos & Co. KG, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen, die Leistung, für die Dauer der Beeinträchtigung hinauszuschieben, oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


§ 12. Haftung des Auftraggebers


Der Auftraggeber haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervor gerufenen Schäden an und in den Fahrzeugen. Im Falle einer Nichtübernahme des Mietpreises durch den Fahrgast ist der Auftraggeber zahlungspflichtig.


§ 13. Haftung der Firma Lischka Limos & Co. KG


Für Schäden übernimmt die Firma Lischka Limos & Co. KG keine Haftung, es sei denn die Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Lischka Limos & Co. KG bzw. des Chauffeurs zurückzuführen. Im Anspruchsfall sind Schäden über die Kfz-Mietwagenversicherung (100 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, höchstens jedoch 8 Mio. € pro geschädigter Person) oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden 2 Mio. € / Sachschäden 1 Mio. € / Vermögensschäden 100.000 €) abgedeckt. Bei Sachschäden wird die Haftung der Firma Lischka Limos & Co. KG auf 500,00 Euro für jede gefährdete Person begrenzt. Die Firma Lischka Limos & Co. KG garantiert keine Ankunftszeiten und haftet nicht für Verspätungen beim Transport des Kunden, es sei denn, die verspätete Ankunft ist durch grob fahrlässiges Handeln oder vorsätzliches Verhalten der Firma Lischka Limos & Co. KG oder des Chauffeurs verursacht worden. Die Fahrzeiten der Fahrzeuge werden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Abweichungen von Fahrt- und Ankunftszeiten, insbesondere durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder Unterbrechungen, nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Krieg, Unruhen, behördliche Anordnungen etc. sowie Platzmangel und unrichtige Auskünfte begründen keine Ersatzansprüche. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen jeder Art übernommen. Insofern haftet die Firma Lischka Limos & Co. KG nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden des Kunden. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Durchführung des Transportes ausgeschlossen. Sollte ein Transport nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt oder vollendet werden und ist die Ursache der Ausfall eines Fahrzeugs aus Gründen, die die Firma Lischka Limos & Co. KG zu vertreten hat, so beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Kunden auf die Durchführung eines Ersatztransportes und den Ersatz der Kosten für die Unterbringung des Kunden bis zur Gestellung eines Fahrzeugs. Ein weiterer Ersatz des Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Firma Lischka Limos & Co. KG keine Haftung für Folge-, Personen- und Vermögensschäden; es sei denn, diese Schäden sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm Zumutbare zur Schadensminderung beizutragen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung macht. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichen Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit. Seit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und freier Mitarbeiter der Firma Lischka Limos & Co. KG.

Vollkaskoversicherung und Haftungsbegrenzung im Chauffeurservice (Kundenfahrzeug)

Sofern nichts anderes vereinbart wurde gelten folgende Regelungen:


1. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung für den von ihm zur Verfügung gestellten Wagen zu sorgen und diesen Vollkasko zu versichern. Sofern das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert ist, haftet der Kunde auch im Falle von grob fahrlässigem Verhalten des Auftragsnehmers, bzw. dessen eingesetztem Fahrer für die entstandenen Schäden. Eine zwischen der Versicherung und dem Kunden vereinbarte Selbstbeteiligung sowie die Kosten durch sich evtl. erhöhende Versicherungsprämien trägt der Kunde, sofern der Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das Fahrzeug darf keinerlei Mängel aufweisen, die die Verkehrstauglichkeit des Kfz im Sinne der StVZO beeinträchtigen könnten. Die Einschätzung des Fahrers, dass das Fahrzeug den Anforderungen der StVZO entspricht, befreit nicht von dieser Pflicht. Der Kunde ist für die erforderlichen Begleitpapiere (Zulassungsdokumente, Versicherungsbestätigung) verantwortlich und haftet für sämtliche anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder unzureichender Begleitpapiere entstehen.

2. Wird für die Fahrdienstleistung ein im Eigentum Dritter befindliches Fahrzeug genutzt, ist die Firma Lischka Limos & Co. KG berechtigt, in Vertretung des Kunden für dieses Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und dem Kunden die hierdurch entstehenden Kosten unter Beifügung entsprechender Nachweise in Rechnung zu stellen. Auf Verlangen des Kunden sind diese dem Auftragnehmer entstandenen Kosten nachzuweisen.

3. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung, bzw. Betriebshaftpflicht besteht, haftet die Firma Lischka Limos & Co. KG gegenüber dem Kunden im Schadensfall im Rahmen der Haftpflicht geltenden gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung im Schadensfall eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung für Sachschäden und Verluste auf höchsten 500,- € pro Buchung soweit der Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch für Personen die für die Firma Lischka Limos & Co KG tätig werden wie Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.


§ 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Transportvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.


§ 15. Gerichtsstand


Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuttgart.

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